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Wer bekommt einen Ratenkredit?
Ein Ratenkredit wird seitens der Banken nur an vollständig geschäftsfähige Personen vergeben. Minderjährige als nur beschränkt Geschäftsfähige scheiden somit als Kreditnehmer aus. Juristische Personen des Privatrechts sind nicht grundsätzlich als Zielgruppe für Ratenkredite anzusehen, formal spricht jedoch nichts dagegen, dass etwa eine GmbH, vertreten durch den oder die Geschäftsführer, einen Ratenkredit aufnimmt. Häufiger der Fall anzutreffen ist der Fall, dass Existenzgründer Teile der zum Geschäftsaufbau benötigten Finanzierung über einen Ratenkredit abdecken, insbesondere wenn die Existenzgründung nicht durch eine qualifizierte Unternehmensberatung begleitet wird und keine öffentlichen Fördergelder in die Gesamtfinanzierung einfließen.
Neben der Frage der (juristischen) Kreditfähigkeit wird die (wirtschaftliche) Kreditwürdigkeit seitens der jeweiligen Bank oder Sparkasse eingehend geprüft. Dieses Prinzip betrifft nicht nur Ratenkredite, sondern trifft auch auf alle anderen Arten von Finanzierungen zu, somit auch auf eine Baufinanzierung oder eine Immobilienfinanzierung. Ein Kredit unterscheidet sich von einem langfristigen Darlehen insoweit, als in der Regel keine dinglichen Sicherheiten wie etwa eine Immobilie zur Sicherung der Kreditforderung vereinbart bzw. seitens des finanzierenden Kreditinstituts gefordert werden.
Vielmehr wird bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit, auch als Bonität bezeichnet, ein regelmäßiges Einkommen vorausgesetzt, das entsprechend der finanziellen Verpflichtungen des Antragstellers einen hinreichenden Spielraum gewährleistet, um die monatliche Kreditrate zur planmäßigen, störungsfreien Rückführung des Kredits sicherzustellen. Überdies dürfen keine Negativmerkmale aus den Bonitätsunterlagen, insbesondere der Schufa-Auskunft, erkennbar sein, um als kreditwürdig in Bezug auf einen Ratenkredit zu gelten.
> Leasing Infos
Neben dem passenden Leasing bzw. Kredit-Angebot dürfte Sie auch eine Haftpflicht interessieren. Eine Haftpflichtversicherung wird gemeinhin als die wichtigste private Versicherung überhaupt angesehen. In einigen Bereichen ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise bei einer Kfz-Haftpflicht oder als Berufshaftpflicht für einige Berufsgruppen.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor erheblichen finanziellen Risiken. Diese können dadurch entstehen, dass Dritte berechtigte Schadenersatzforderungen geltend machen, die ihnen kraft Gesetz dann zustehen, wenn ihnen in fahrlässiger Weise durch den Verursacher ein Schaden entstanden ist. Eine Privathaftpflichtversicherung reguliert die entsprechenden Schäden, was auch bedeutet, dass sie unberechtigte Forderungen, gewissermaßen als passive Rechtsschutzversicherung, zurückweist, notfalls gerichtlich.
Die Versicherungssumme einer privaten Haftpflichtversicherung sollte nicht zu knapp bemessen sein, damit die Deckung für verursachte Sachschäden und insbesondere Personenschäden im Schadensfall den finanziellen Ruin des Versicherungsnehmers auch tatsächlich abwehren kann. Von Verbraucherschutzorganisationen ausgesprochene Empfehlungen hinsichtlich der mindestens zu vereinbarenden Deckungssumme belaufen sich auf 2,5 Mio. Eur bis 3 Mio. Eur. Dennoch bleibt eine Privathaftpflichtversicherung auch in diesem Rahmen zweifelsfrei für Jedermann bezahlbar. Für eine Familienversicherung gibt es zudem vielfach Rabatte. Familien sollten gegebenenfalls jedoch als Zusatz eine gegen einen geringen Aufpreis erhältliche Absicherung vereinbaren gegen Schäden, die ihre noch deliktunfähigen Kinder verursachen.
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